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Über die Verfassungsorgane der Bundesrepublik
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan, das nur zu diesem Zweck zusammentritt. Es besteht aus den Abgeordneten des Bundetags und einer gleich großen Anzahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Gewählt wird der Bundespräsident für eine Amtszeit von fünf Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Bundespräsident vertritt die Bundersrepublik völkerrechtlich. Er schließt z.B. im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister. Der Bundespräsident seit 2004 ist Horst Köhler.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Die Abgeordneten des Bundestages werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit schließen sie sich zu Fraktionen und Gruppen zusammen. Der Präsident des Bundestages wird nach altem deutschen Verfassungsbrauch aus den Reihen der stärksten Fraktion gewählt.
Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Länder, wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Im Gegensatz zum Senatssystem von Bundesstaaten wie den USA oder der Schweiz besteht der Bundesrat nicht aus gewählten Volksvertretern. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigte. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen. Mehr als die Hälfte aller Gesetzvorschläge benötigt die Zustimmung des Bundesrats, d.h. sie können nicht ohne oder gegen den Willen des Bundesrats zustande kommen.
Die Bundesregierung, das Kabinett, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Bundesministern eine selbständige, hervorgehobene Stellung ein. Er führt im Bundeskabinett den Vorsitz. Ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu: Er wählt die Minister aus und macht den für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Der Kanzler entscheidet außerdem über die Zahl der Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Die Bundeskanzlerin seit 2005 ist Angela Merkel.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es wird nur auf Antrag tätig. Jeder Bürger hat das Recht, sich an das Verfassungsgericht zu wenden, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt.
Welche drei Hauptaufgaben hat der Bundestag?
Wie heißen die Leute, die im Bundestag sitzen?
Wozu schließen sich die Mitgieder des Bundestages entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit zusammen?
Was gehört zu den Aufgaben des Bundespräsidenten?
Wer sind die Mitglieder der Bundesrates?
Was ist die korrekte Bezeichnung für die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland?
Was ist die korrekte Bezeichnung für das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik?
Wer entscheidet, wie viele Bundesminister es gibt?
Wann hat der Bundestag zuletzt einen Bundeskanzler gewählt?
Was gehört zu den Aufgaben des Bundeskanzlers?
Wie nennt man die Bundesregierung noch?
Was gehört zu den Aufgaben des Bundesrats?
Was ist die korrekte Bezeichnung für die Vertretung der 16 Bundesländer?
Wer führt die Bundesregierung?
Wann wurde in Deutschland zum letzten Mal ein Bundespräsident gewählt?
Auf wie viele Jahre wird der Bundestag gewählt?
Von wem wird der Bundestag gewählt?
Was ist die korrekte Bezeichnung für das oberste Gericht der Bundesrepublik?
Wie lang ist die Amtszeit des Bundespräsidenten?
Von wem wird der Bundespräsident gewählt?
Wer kann sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden?
Was ist die maximale Anzahl von Stimmen pro Bundesland im Bundesrat?